2. Projektauswahlrunde 2018 in LEADER

Die LEADER-Region Spree-Neiße-Land startet eine weitere Runde der Projektauswahl. Unternehmen, Privatpersonen, Vereine und Kommunen können sich mit Projekten und investiven Vorhaben um LEADER-Fördermittel der Europäischen Union bewerben.

Der nächste Stichtag (Ordnungstermin) ist der 30. November 2018.
Die Höhe des von der LAG Spree-Neiße-Land e.V. festgelegten Budgets beträgt 4,0 Mio. Euro EU-Mittel.

Ideen und neue Projekte sind gefragt

Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig: Konkret gefördert werden Bauvorhaben und Anschaffungen von Technik, die Betriebsinhaber und Existenzgründer in Dörfern und ländlichen Ortsteilen unterstützen. Zum Förderspektrum gehören aber ebenso der Ausbau von Beherbergungen und die Aufwertung von Ausflugszielen. Auch für multifunktionale Gemeinschaftseinrichtungen, die das aktive Leben, Lernen und die Zusammenarbeit in den Dörfern und Gemeinden stärken besteht die Möglichkeit. Ebenso ist die Unterstützung von Schulungen für lokale Akteure und Konzepten, welche zum sozialen Miteinander des Dorflebens beitragen, denkbar.

Wer mit seiner Idee in den Bereichen der Regionalen Entwicklungsstrategie

  • Lebensqualität und bürgerschaftliches Engagement
  • Natur und Landschaft
  • Wirtschaft und Tourismus
  • Grenzüberschreitende Vernetzung

einen positiven Beitrag für die nachhaltige, ländliche Entwicklung in der LEADER-Region Spree-Neiße-Land leistet und z.B. längerfristig Arbeitsplätze schafft, kann sich um eine Förderung bewerben.

Die LEADER-Region Spree-Neiße-Land umfasst die Gemeinden Schenkendöbern, Heinersbrück, Jänschwalde, Neuhausen/Spree, das Amt Döbern-Land und die Städte Guben, Forst (Lausitz), Spremberg, Drebkau und Welzow.

Das Maßnahmeblatt und weitere Dokumente finden sich unten oder können im Internet unter www.spree-neisse-land.de heruntergeladen werden.

Auswahlverfahren LEADER

Alle LEADER-Projekte im Gebiet der LAG Spree-Neiße-Land e.V. durchenlaufen ein Auswahlverfahren, wenn eine Förderung unter der LEADER-Richtlinie beabsichtigt wird.

Mit Abschluss der Einreichungsfrist werden alle Projekte entsprechend den Kriterien in der Regionalen Entwicklungsstrategie geprüft und unabhängig bewertet. Die Kriterien führen zu einem Punktwert und somit zur Aufstellung einer Reihenfolge zur Auswahl der Vorhaben im Rahmen des bekanntgegebenen Budgets. Projekte in der Rangfolgenliste (im Rahmen des verfügbaren Budgets) erhalten ein positives Votum der LAG Spree-Neiße-Land e.V. Anschließend ist ein Fördermittelantrag im Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung in Luckau zu stellen. Das Landesamt bewilligt bei Einhaltung der formellen Vorgaben die Förderung.

Vorhaben, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, sind von der Projektauswahl ausgeschlossen. Projekte, die die Mindestpunktzahl nicht erreichen, werden abgelehnt. Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf bereit stehenden Finanzmittelbudgets nicht berücksichtig werden können, werden ebenfalls abgelehnt.

Für Rückfragen und Beratungen im Vorfeld stehen Ihnen Katrin Lohmann und Manuela Tilch vom Regionalmanagement gern zur Verfügung. Sie beraten und unterstützten Projektträger bei der Vorbereitung. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit der LAG Spree-Neiße-Land e.V. in Verbindung.

Fristen und Zeitplan der Projektauswahl

Interessenten senden das vollständig ausgefüllte Maßnahmeblatt per Post bis zum 30. November 2018  (Posteingang!) an:

Regionalmanagement und Geschäftsstelle der LAG Spree-Neiße-Land e.V.
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)

Die LAG Spree-Neiße-Land e.V. entscheidet im Januar 2019 über die Auswahl der Projekte zur LEADER-Förderung.

Kontakt:

LAG Spree-Neiße-Land e.V.
Katrin Lohmann/ Manuela Tilch
Heinrich-Heine-Straße 1, Zimmer A.4.20
03149 Forst (Lausitz)
Telefon: 03562 – 986 16199 oder – 986 16198
E-Mail: info@spree-neisse-land.de


Wichtige Informationen und Anlagen zum Projektauswahlverfahren:

Maßnahmeblatt (word-Datei zum Ausfüllen)
Hinweise zum Maßnahmeblatt
Projektauswahlkriterien (vom 17.03.2016)
Projektauswahlverfahren (Ablaufschema)
Regionale Entwicklungsstrategie – Ziele und Handlungsfelder
Richtlinie LEADER vom 18. Juli 2017   Achtung: NEU seit 01. Oktober 2018