Was ist das Regionalbudget?
Das "Regionalbudget" bietet den Initiatorinnen und Initiatoren der Kleinprojekte schnelle und vergleichsweise einfache finanzielle Unterstützung. Dennoch gilt es dabei, einige Formalia zu berücksichtigen und sich an die "Spielregeln" zu halten, die bei Fördermaßnahmen einfach nötig sind, um alle eingebundenen Partner abzusichern.
Welche Förderziele soll des Kleinprojekts verfolgen?
Das Kleinprojekt …
ist vereinbar mit den Zielen der RES 2023-2027 „Region gemeinsam gestalten/Region zgromadnje wugótowaś“ und verfolgt die Ziele
- Engagement von Akteuren in den ländlichen Orten unterstützen,
- dem Gemeinwohl dienen und der Entwicklung des sozialen Miteinanders beitragen,
- lebenslanges Lernen durch außerschulische Bildung fördern,
- kulturelle Vielfalt und Kunst fördern.
dient den satzungsmäßigen Zwecken des Vereins Lokale Aktionsgruppe Spree-Neiße-Land e.V. Dies geschieht insbesondere durch
- die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe,
- die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes,
- die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens,
- die Förderung der Heimatpflege und der Heimatkunde.
Wer kann einen Antrag stellen?
- gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen
- Kirchengemeinden/Kirchenkreis
- Kleinprojektträger*in muss in der LEADER-Region ansässig sein und die Umsetzung des Kleinprojektes muss im ländlichen Raum der LEADER-Region erfolgen
- maximal ein Antrag pro Kleinprojektträger*in
Was sind die Förderkonditionen für Kleinprojektträger*in?
- förderfähige Gesamtkosten von 500 € bis maximal 10.000 € (brutto)
- Förderung von 90 % der förderfähigen Gesamtkosten
- Eigenanteil von 10 %; in Form von baren Eigenmitteln bzw. Eigenleistungen, bewertet mit max. 15 €/Std. (Ehrenamt)
- kein Vorsteuerabzug, da LAG ist Antragsteller
Was kann gefördert werden?
Kleinprojekte sind als eigenständige, klar abgegrenzte und in sich geschlossene Initiativen gestaltet!
Kleine investive und nicht-investiver Projekte
- Erwerb von Materialien, Technik und Ausstattungen (unbeweglich oder beweglich) für Vereinsräume oder die der Umsetzung des Vereinszweckes dient
- Aufwertung von öffentlich zugänglichen Hof-, Garten- und Grünflächen durch Kauf von regionaltypischen Gehölzen für Bepflanzungen
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
- Veranstaltungen (Kultur, Kunst, außerschulische Bildung u.a.)
- Honorarausgaben für nicht-investive Projekte
Was ist von der Förderung ausgeschlossen?
- Vorhaben, die bereits begonnen wurden
- bauliche Investitionen
- Catering, Bewirtung
- Personalkosten von festangestellten Mitarbeitern
- gebrauchte Gegenstände (außer historische Maschinen/Technik)
- Unterhaltung (z.B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert / ohne erkennbare Charakter eines Kleinprojektes)
- laufender Betrieb (z.B. Gebäudenebenkosten)
- Kauf von Tieren, einjährigen Pflanzen
- Kauf von Grundstücken
Welche „Nebenbestimmung“ gelten für Förderung der Kleinprojekte?
- Für die Umsetzung des Kleinprojektes sind für A: Investitionskosten und B: Honorarkosten maximal jeweils 3 Positionen zulässig. (siehe Anlage 1: Kosten- und Finanzierungsplan Regionalbudget 2024)
- Der jeweilige Kleinprojektträger*in trägt für die Zweckbindungszeit (5 Jahre nach Abrechnung des Kleinprojektes) die Verantwortung für die Anschaffungen/Leistungen und deren Werthaltigkeit. Bei vorzeitigem Verschleiß oder Verlust vor Ablauf der Zweckbindungsfrist ist durch den Kleinprojektträger oder die Kleinprojektträgerin auf eigene Kosten Ersatz zu beschaffen.
- Für Leistungen, die der Kleinprojektträger beziehungsweise die Kleinprojektträgerin von Dritten erbringen lässt (einschließlich Materialbeschaffungen) gelten die jeweiligen Vergabebestimmungen entsprechend dem Status des Kleinprojektträgers oder der Kleinprojektträgerin.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt nach einem sorgfältigen Auswahlverfahren, bei dem die Qualität und Relevanz der Kleinprojektvorschläge bewertet werden. Die Auswahl basiert auf Kriterien, die durch die LAG Spree-Neiße-Land erarbeitet .
Auswahlkriterien-Regionalbudget-2024
Potenzielle Kleinprojekte werden zunächst auf die Erfüllung der Mindestkriterien geprüft.
Kleinprojekte, welche die Mindestkriterien erfüllen, werden im Auswahlverfahren der Bewertung der Qualitätskriterien unterzogen. Kleinprojekte, die bei den Qualitätskriterien die Mindestpunktzahl von 12 Punkten erreichen, werden anhand der erreichten Punktzahl in einer Rangliste geordnet. Bei Punktgleichheit wird anhand des genannten Zusatzkriteriums die Rangfolge festgelegt. Insofern das zum Aufruf zur Verfügung stehende Regionalbudget nicht ausreicht, werden die Kleinprojekte der Rangfolgenliste bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel berücksichtigt.
Wie können Sie eine Kleinprojekte für das Regionalbudget einreichen?
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen herunter, einschließlich des Projektantrages und Kosten- und Finanzierungsplans.
- Füllen Sie den Projektantrag sorgfältig aus und beachten Sie die Hinweise.
- Senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten Projektantrag mit Kosten- und Finanzierungsplan plus weiterer Anlagen (Achtung: der Projektantrag muss unterschrieben sein!) digital an die Geschäftsstelle der LAG Spree-Neiße-Land e.V. unter folgende Adresse: E-Mail: info@spree-neisse-land.de
Projektaufruf projektowe zawołanje
Die LAG ist verpflichtet eine Auswahl für die Kleinprojekte durchzuführen, um den Aktionsplan aufzustellen. Neue kleine Projekte können bis zu der Frist bei der LAG Spree-Neiße-Land e.V. eingereicht werden.
Regionalbudget 2024 "Gemeinsam Gestalten"
Einreichungsfrist: 30. September 2024
Budget: insgesamt 60.000 Euro Förderung
Alle Projektanträge mit Anlagen müssen bis zu diesem Datum eingegangen sein, um berücksichtigt zu werden.
Wichtige Unterlagen wažne pódłožki
Projektantrag-Regionalbudget-2024
Anlage-1-Kosten-und-Finanzierungsplan_August 2024
Anlage-2-Projektantrag-Regionalbudget-2024
Erlaeuterung-Auswahlverfahren-Regionalbudget-2024
Auswahlkriterien-Regionalbudget-2024
LEADER-Region-Spree-Neisse-Land
Foerdergebietskulisse-Laendlicher-Raum-ab 2023-spree-neisse-land
Unterstützung und Informationen
Unsere LAG steht Ihnen zur Verfügung, um alle Fragen zu beantworten und Unterstützung bei der Ausarbeitung von Projektanträge zu bieten. Bitte kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen oder Hilfe bei Ihrem Vorhaben zu erhalten.
Kontaktinformationen der LAG
LAG Spree-Neiße-Land e.V. – Regionalmanagement
Katrin Lohmann und Manuela Tilch
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)
Telefon: 03562 – 986 16199 oder – 986 16198
E-Mail: info@spree-neisse-land.de
Informationsveranstaltung am 8. August 2024, um 18.30 Uhr
Beratung und Hilfestellung gibt es für all diejenigen, die einen Antrag für das Regionalbudget stellen wollen, in diesem Jahr in einer digitalen Veranstaltung bei zoom. Den Link erhalten Sie vom Regionalmanagement: Dazu einfach eine kurze Mail senden an
info@spree-neisse-land.de und Sie bekommen den Einwahllink vor der Veranstaltung zugeschickt.
Hier finden Sie die Präsentation der Infoveranstaltung zum Regionalbudget 2024 "Gemeinsam Gestalten".