Regionalbudget

Was ist das Regionalbudget?

Das Regionalbudget ist ein Förderung, das Kleinprojekte unterstützt, die zur Entwicklung und Attraktivität unserer Region beitragen. Es bietet finanzielle Mittel für nachhaltige, vielfältige und weltoffene Vorhaben in den Bereichen Kultur, außerschulische Bildung, Umwelt und Soziales .

Das "Regionalbudget" bietet den Initiatorinnen und Initiatoren der Kleinprojekte schnelle und vergleichsweise einfache finanzielle Unterstützung. Dennoch gilt es dabei, einige Formalia zu berücksichtigen und sich an die "Spielregeln" zu halten, die bei Fördermaßnahmen einfach nötig sind, um alle eingebundenen Partner abzusichern.

Welche Förderziele soll des Kleinprojekts verfolgen?

Das Kleinprojekt …

ist vereinbar mit den Zielen der RES 2023-2027 „Region gemeinsam gestalten/Region zgromadnje wugótowaś“ und verfolgt die Ziele

  • Engagement von Akteuren in den ländlichen Orten unterstützen,
  • dem Gemeinwohl dienen und der Entwicklung des sozialen Miteinanders beitragen,
  • lebenslanges Lernen durch außerschulische Bildung fördern,
  • kulturelle Vielfalt und Kunst fördern.

dient den satzungsmäßigen Zwecken des Vereins Lokale Aktionsgruppe Spree-Neiße-Land e.V. Dies geschieht insbesondere durch

  • die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe,
  • die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes,
  • die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens,
  • die Förderung der Heimatpflege und der Heimatkunde.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen
  • Kirchengemeinden/Kirchenkreis
  • Kleinprojektträger*in muss in der LEADER-Region ansässig sein und die Umsetzung des Kleinprojektes muss im ländlichen Raum der LEADER-Region erfolgen
  • maximal ein Antrag pro Kleinprojektträger*in

Was sind die Förderkonditionen für Kleinprojektträger*in?

  • förderfähige Gesamtkosten von 500 € bis maximal 10.000 € (brutto)
  • Förderung von 90 % der förderfähigen Gesamtkosten
  • Eigenanteil von 10 %; in Form von baren Eigenmitteln bzw. Eigenleistungen, bewertet mit max. 15 €/Std. (Ehrenamt)
  • kein Vorsteuerabzug, da LAG ist Antragsteller

Was kann gefördert werden?

Kleinprojekte sind als eigenständige, klar abgegrenzte und in sich geschlossene Initiativen gestaltet!

Kleine investive und nicht-investiver Projekte

  • Erwerb von Materialien, Technik und Ausstattungen (unbeweglich oder beweglich) für Vereinsräume oder die der Umsetzung des Vereinszweckes dient
  • Aufwertung von öffentlich zugänglichen Hof-, Garten- und Grünflächen durch Kauf von regionaltypischen Gehölzen für Bepflanzungen
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Veranstaltungen (Kultur, Kunst, außerschulische Bildung u.a.)
  • Honorarausgaben für nicht-investive Projekte

Was ist von der Förderung ausgeschlossen?

  • Vorhaben, die bereits begonnen wurden
  • bauliche Investitionen
  • Catering, Bewirtung
  • Personalkosten von festangestellten Mitarbeitern
  • gebrauchte Gegenstände (außer historische Maschinen/Technik)
  • Unterhaltung (z.B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert / ohne erkennbare Charakter eines Kleinprojektes)
  • laufender Betrieb (z.B. Gebäudenebenkosten)
  • Kauf von Tieren, einjährigen Pflanzen
  • Kauf von Grundstücken

Welche „Nebenbestimmung“ gelten für Förderung der Kleinprojekte?

  • Für die Umsetzung des Kleinprojektes sind für A: Investitionskosten und B: Honorarkosten maximal jeweils 3 Positionen zulässig. (siehe Anlage 1: Kosten- und Finanzierungsplan Regionalbudget 2024)
  • Der jeweilige Kleinprojektträger*in trägt für die Zweckbindungszeit (5 Jahre nach Abrechnung des Kleinprojektes) die Verantwortung für die Anschaffungen/Leistungen und deren Werthaltigkeit. Bei vorzeitigem Verschleiß oder Verlust vor Ablauf der Zweckbindungsfrist ist durch den Kleinprojektträger oder die Kleinprojektträgerin auf eigene Kosten Ersatz zu beschaffen.
  • Für Leistungen, die der Kleinprojektträger beziehungsweise die Kleinprojektträgerin von Dritten erbringen lässt (einschließlich Materialbeschaffungen) gelten die jeweiligen Vergabebestimmungen entsprechend dem Status des Kleinprojektträgers oder der Kleinprojektträgerin.

Auswahlverfahren

Die Auswahl der Kleinprojekte  erfolgt nach einem sorgfältigen Auswahlverfahren, bei dem die Qualität und Relevanz der Kleinprojektvorschläge bewertet werden. Die Auswahl basiert auf Kriterien, die durch die LAG Spree-Neiße-Land erarbeitet .

Auswahlkriterien-Regionalbudget-2024

Potenzielle Kleinprojekte werden zunächst auf die Erfüllung der Mindestkriterien geprüft.
Kleinprojekte, welche die Mindestkriterien erfüllen, werden im Auswahlverfahren der Bewertung der Qualitätskriterien unterzogen. Kleinprojekte, die bei den Qualitätskriterien die Mindestpunktzahl von 12 Punkten erreichen, werden anhand der erreichten Punktzahl in einer Rangliste geordnet. Bei Punktgleichheit wird anhand des genannten Zusatzkriteriums die Rangfolge festgelegt. Insofern das zum Aufruf zur Verfügung stehende Regionalbudget nicht ausreicht, werden die Kleinprojekte der Rangfolgenliste bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel berücksichtigt.

Wie können Sie eine Kleinprojekte für das Regionalbudget einreichen?

  1. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen herunter, einschließlich des Projektantrages und Kosten- und Finanzierungsplans.
  2. Füllen Sie den Projektantrag sorgfältig aus und beachten Sie die Hinweise.
  3. Senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten Projektantrag mit Kosten- und Finanzierungsplan plus weiterer Anlagen (Achtung: der Projektantrag muss unterschrieben sein!) digital an die Geschäftsstelle der LAG Spree-Neiße-Land e.V. unter folgende Adresse: E-Mail: info@spree-neisse-land.de

 

Regionalbudget 2024 "Gemeinsam Gestalten" - Aktionsplan 2024

  1. Ortschronik Terpe, Heimatverein Terpe e.V.
  2. Vitalisierung Blaudruck, WIR für Jänschwalde e.V.
  3. Stellwände zur 550 Jahrfeier der Kirche in Komptendorf - Kunstausstellung "meine Kirche" mit der Schule Laubsdorf, Ev. Kirchengemeinde Kahren-Komptendorf
  4. Generationsübergreifende Turn- und Bewegungsmatte, Kulturgruppe Tschernitz e.V.
  5. Klappstuhlkino, Dorfclub Sellessen e.V.
  6. Dokumentation Handdruckspritzen Kreisfeuerwehrverband Spree-Neiße e.V., Kreisfeuerwehrverband Spree-Neiße e.V.
  7. Natur erleben: Flora, Fauna und der Naturhaushalt der Region im Focus - Bild, Ton und Technik für die Wasser- und Naturschutztage, für Kinder und Jugendveranstaltungen und für Bürgerforen, NABU RV Spremberg e.V.
  8. Tetris im Kulturschloss Hornow - Gewinn von zusätzlichem Platz für eine Garderobe durch Anschaffung von stapelbarem Veranstaltungsmobiliar, Wir lassen die KULTUR im DORF HORNOW e.V.
  9. Kegeln macht Spaß!, Kegelsportverein (KSV) Borussia 55 Welzow e.V.
  10. Kauf einer Musikanlage, SV Döbern e.V.
  11. Musikanlage für den Gemeinderaum/Vereinsraum in Pinnow, Pinnsche Dorfkinder e.V.

Unterstützung und Informationen

Unsere LAG steht Ihnen zur Verfügung, um alle Fragen zu beantworten und Unterstützung bei der Ausarbeitung von Projektanträge  zu bieten. Bitte kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen oder Hilfe bei Ihrem Vorhaben zu erhalten.

Kontaktinformationen der LAG

LAG Spree-Neiße-Land e.V. – Regionalmanagement
Katrin Lohmann und Manuela Tilch
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)
Telefon: 03562 – 986 16199 oder – 986 16198
E-Mail: info@spree-neisse-land.de