Die 2. Ausschreibungsfrist im Rahmen des Landesförderprogramms “Kulturelle Bildung und Partizipation 2019” läuft bis zum am 15. Mai 2019.
Anträge sind im Rahmen der Projektförderung (Förderlinie 1) ab 2.500 € möglich. Die Projekte können frühestens im Juli beginnen und müssen bis zum 31. Dezember 2019 abgeschlossen werden.
Alle weiteren Informationen und erforderlichen Unterlagen finden Sie auf unserer Internetseite unter: www.plattformkulturellebildung.de/forderung-antragstellung/.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Regionalleiterinnen und die Projektleiterin der Plattform Kulturelle Bildung jederzeit gern zur Verfügung. (Platttform kulturelle Bildung)