Blühende Obstbäume auf Wiese vor einem Hof, Verfahren für GAK Anträge

Verfahren für GAK Anträge

Mit der zum 01. Januar 2021 in Kraft tretenden Änderung der Richtlinie können wieder GAK-Anträge (Richtlinienpunkt E) gestellt werden. Bitte beachten Sie,  dass das Verfahren für GAK-Anträge  sich verändert hat.

Förderschwerpunkte (Teil E der LEADER-Richtlinie):

  • Projekte von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
  • Vorhaben zur Schaffung von Einrichtungen für Basisdienstleistungen
  • Fördervorhaben zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur außerhalb des Siedlungsbereichs
  • Vorhaben der Dorfentwicklung (private und öffentliche Dorferneuerung)

Verfahren für GAK-Anträge

Zukünftig können die Antragsteller ihre Anträge vom 01. Januar bis zum 31. März 2021 (Posteingangsstempel) direkt beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Finsterwalde stellen.

Ebenso wurden Mindestanforderungen für eine Antragstellung eingeführt. Dazu zählen  die Baugenehmigung inkl. weiterer Genehmigungen, die Kostenschätzung nach DIN 276 bzw. vergleichbare Kostenangebote und der Nachweis der Gesamtfinanzierung. Ebenso ist die Stellungnahme von der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Spree-Neiße-Land e.V. ein Muss.   Alle Mindestanforderungen zur Vollständigkeit sind unter Nummer 6 des Antragsformulars nachzulesen. Wenn der Antrag die Mindestanforderungen nicht erfüllt, lehnt das LELF zukünftig konsequent den Antrag ab.

Aufgrund der hohen Nachfrage findet zukünftig ein Projektauswahlverfahren nach landesweit einheitlichen Projektauswahlkriterien statt.

Projektauswahlverfahren

In das Projektauswahlverfahren  werden nur Anträge einbezogen, die die Mindestanforderungen zur Vollständigkeit erfüllen. Die Mitarbeiter*innen vom LELF  bewerten die vollständigen, fristgerecht eingereichten Anträge nach eigenen Auswahlkriterien des MLUK mit einer Punktzahl. Danach wird die Punktzahl mit einem festgelegten Faktor multipliziert, der der Einstufung der LAG entspricht. Damit ergibt sich eine Gesamtpunktzahl. Über die Gesamtpunktzahl wird eine  Rangfolge über alle GAK-Vorhaben in Brandenburg ermittelt. Die Vorhaben mit höchsten Punktzahlen werden nach der sich ergebenden Rangfolge – unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – für die Förderung ausgewählt.

Also bitte vergessen Sie nicht rechtzeitig die Stellungnahme bei der LAG Spree-Neiße-Land e.V. einzuholen.

Stellungnahme der LAG

Die Stellungnahme der LAG enthält zukünftig neben einer Einschätzung auch eine Priorität.

Die LAG Spree-Neiße-Land e.V. beabsichtigt die Prioritäten anhand von Kriterien festzulegen. Die Kriterien sind aus der RES abgeleitet. Sie  beziehen sich auf den jeweiligen Fördergegenstand z.B ländlicher Wegebau, Grundversorgung. Der Vorstand der LAG hat die Kriterien beschlossen. Die Stellungnahme wird Ihnen fortlaufend und zeitnah auf Antrag bei der LAG Spree-Neiße-Land ausgestellt.

Für das aktuell laufende GAK-Antragsverfahren bis zum 31. März 2021 reichen Sie also frühzeitig Ihr Vorhaben beim Regionalmanagement ein. Sie können dazu das Antragsformular für GAK-Vorhaben nutzen bzw. das Maßnahmeblatt der LEADER-Region.

Weitere Informationen zur GAK Förderung