„KLI – kleine lokale Initiativen“ gehen 2020 weiter

Verein sucht ehrenamtliche Projekte für den Aktionsplan 2020

Oftmals sind es kleine Projekte, wie der neue Anstrich von Spielgeräten, die Verschönerung von gemeinschaftlichen Begegnungsräumen in den Dörfern, derer sich freiwillige Initiativen annehmen oder annehmen möchten. Ebenso engagieren sich zahlreiche Akteure für die multifunktionale Gestaltung von Sport- oder Freizeitflächen für Alle oder auch für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren. Oftmals aber scheitern gute Vorhaben an den fehlenden finanziellen Mitteln der Akteure vor Ort. In vielen Fällen sind die benötigen Gelder nicht einmal so riesig, da die Bürgerinnen und Bürger selbst mit anpacken und freiwillige Leistungen miteinbringen. Deshalb möchte die LAG Spree-Neiße-Land e.V. zum dritten Mal kleine lokale Projekte unterstützen und nutzt die Förderung für kleine lokale Initiativen im Rahmen von LEADER.

Ab sofort besteht bis zum 17. Februar 2020 die Möglichkeit Projektvorschläge für kleinteilige lokale Initiativen – in der LEADER-Region Spree-Neiße-Land einzureichen. Die Vorhaben sollen 2020/21 umgesetzt werden.

Was wird gefördert?

Die vorgeschlagenen Projekte müssen den sozialen Zusammenhalt im unmittelbaren Lebensumfeld in den Dörfern oder ländlichen Ortsteilen stärken. Das Bauvorhaben oder die Anschaffung muss dem Gemeinwohl dienen sowie einen Beitrag zur Daseinsvorsorge vor Ort leisten. Daher sollte das gemeinsame Projekt der lokalen Initiative auch Barrieren abbauen.  Als Faustregel gilt: das Vorhaben packt konkrete Herausforderungen im lokalen Umfeld an und löst auf einfache Weise diese Probleme.

Förderfähig sind Ausgaben für investive Vorhaben, z. B. für Fremdleistungen von Firmen, Beschaffung von (Bau-)Materialien, Anschaffung von Technik und Ausstattung. Die einzelnen Teile der Vorhaben müssen einen nachvollziehbaren Zusammenhang haben. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre sollten nicht mehr als zwei bis drei einzelne (Teil-)Leistungen ein Vorhaben bilden.

Wichtiger Hinweis: Der Antragsteller darf noch nicht mit dem Vorhaben begonnen haben. Die Auftragsvergabe zählt auch schon zum Beginn des Vorhabens.

Was wird nicht gefördert?

Wir fördern keine wirtschaftlichen Aktivitäten mit den kleinen lokalen Initiativen. Ebenso sind von der Förderung ausgeschlossen Weiterbildungsmaßnahmen und Vorträge, Zuschüsse für Dorffeste und kulturelle Veranstaltungen, Konzepte, Broschüren, Werbeflyer sowie Internetseiten. Darüber hinaus können wir keine Kosten für Genehmigungen, Planungen etc. übernehmen.

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen, Vereine, Verbände, Initiativen und Stiftungen privaten Rechts  werden in ihrem Engagement unterstützt, so dass investive Einzelprojekten mit nachhaltiger Wirkung im ländlichen Raum entstehen. Wenn Projekte von und für Jugendliche eingereicht werden, dann begrüßen wir dies. Unternehmen – auch gemeinnützige Unternehmen – und juristische Personen öffentlichen Rechts sind nicht antragsberechtig.

Es können nur Vorhaben im Bereich der LEADER-Region Spree-Neiße-Land unterstützt werden. Die LEADER-Region Spree-Neiße-Land umfasst die Gemeinden Schenkendöbern, Heinersbrück, Jänschwalde, Neuhausen/Spree, das Amt Döbern-Land und die Städte Guben, Forst (Lausitz), Spremberg, Drebkau und Welzow.

Wieviel wird gefördert?

Die Förderhöhe kann bis zu 5.000 Euro pro Projekt betragen, bei einem maximalen Fördersatz von 80 %. Der erforderliche Eigenanteil beträgt 20 % der förderfähigen Gesamtkosten. Der Eigenanteil ist als bare Mittel zu erbringen oder der Antragsteller erbringt freiwillige Eigenleistungen, sofern die Voraussetzungen der LEADER-Richtlinie erfüllt sind.

Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds im Rahmen der LEADER-Richtlinie. Für die Auswahlrunde Aktionsplan 2020 stehen der Region maximal 50.000,00 Euro zur Verfügung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Wie und wo bewerbe ich mich?

Um in den Aktionsplan 2020 der kleinen lokalen Initiativen aufgenommen zu werden, ist die positive Wirkung des Vorhabens für die Menschen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld ein entscheidendes Auswahlkriterium.

Die Frist für die Einreichung von Projektvorschlägen ist der 17. Februar 2020.

Interessenten reichen das Maßnahmeblatt bei der LAG-Geschäftsstelle in Forst (Lausitz), Heinrich-Heine-Straße 1 ein. Der Vorstand der LAG bewertet und begutachtet die Vorhaben anhand der Wertungskriterien. Der Vorstand entscheidet im März 2020 über die Auswahl der Projekte für den Aktionsplan 2020 im Rahmen von LEADER. Die Realisierung der ausgewählten Vorschläge kann nach Genehmigung des gesamten Aktionsplanes durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung im Jahr 2020/21 erfolgen.

Bitte nutzen Sie auch die persönliche Beratung, bevor Sie die Unterlagen zum 17. Februar 2020 abgeben, damit wir frühzeitig offene Fragen klären und Ihren Aufwand in Grenzen halten. Für Fragen und Beratungen steht Ihnen Katrin Lohmann und Manuela Tilch telefonisch unter 03562 / 986 16 199 oder E-Mail: info@spree-neisse-land.de gern zur Verfügung. Wir unterstützen Sie gern.

Wichtige Informationen und Unterlagen für kleine lokale Initiativen:

Maßnahmeblatt als word-Datei zum Ausfüllen
Kosten- und Finanzplan KLI (Anlage)
Auswahlkriterien KLI
Merkblatt „lokale kleinteilige Initiativen“
Regionale Entwicklungsstrategie – Ziele und Handlungsfelder