Abgabefrist GAK-Förderung


Termin Details


Mit der zum 01. Januar 2021 in Kraft tretenden Änderung der Richtlinie können wieder GAK-Fördermittelanträge (Richtlinienpunkt E) gestellt werden.

Förderschwerpunkte (Teil E der LEADER-Richtlinie):

• Vorhaben von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
• Vorhaben zur Schaffung von Einrichtungen für Basisdienstleistungen
• Vorhaben zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur außerhalb des Siedlungsbereichs
• Vorhaben der Dorfentwicklung (private und öffentliche Dorferneuerung)

Antragsverfahren für GAK

Bitte beachten Sie, dass das Antragsverfahren für GAK angepasst und verändert wurde. Zukünftig können Anträge vom 01. Januar bis zum 31. März 2021 beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Finsterwalde gestellt werden.
Aufgrund der hohen Nachfrage findet zukünftig ein Projektauswahlverfahren nach landesweit einheitlichen Projektauswahlkriterien statt. Die zur Förderung auszuwählenden Vorhaben werden nach der sich ergebenden Rangfolge – unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – und der Prioritätensetzung durch die Regionen selbst bestimmt.

Vergessen Sie nicht rechtzeitig die Stellungnahme bei der LAG Spree-Neiße-Land e.V. einzuholen.

Informationen

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/laendliche-entwicklung/foerderung-leader/ und Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)