Regionalbudget 2026 „Miteinander mehr schaffen“

Nach einer Pause startet das Regionalbudget wieder, um lokale kleine Projekte zu fördern, die das Leben in unserer Region stärken.

Dieses Mal gibt es zwei parallele Förderaufrufe – je nach Antragstellergruppe.

Projektaufruf Regionalbudget 2026 „Miteinander mehr schaffen“

Das Regionalbudget bietet den Trägern und Trägerinnen der Kleinprojekte  finanzielle Unterstützung. Dennoch gilt es dabei, einige Formalia zu berücksichtigen und sich an die "Spielregeln" zu halten, die bei Fördermaßnahmen einfach nötig sind, um alle eingebundenen Partner abzusichern.

Die LAG ist verpflichtet eine Auswahl für die Kleinprojekte durchzuführen, um den Aktionsplan aufzustellen. Neue kleine Projekte können bis zu der Frist bei der LAG Spree-Neiße-Land e.V. eingereicht werden.

Laufzeit des Aufrufs (Einreichungsfrist):  1. Dezember 2025 bis 13. März 2026
Alle Projektanträge inklusive Anlagen müssen bis zum Ende der Frist (13. März 2026) bei der Lokalen Aktionsgruppe Spree-Neiße-Land e.V. eingegangen sein, um berücksichtigt zu werden.

verfügbares Budget 2026:

  • Aufruf für gemeinnützige Vereine, Verbände und Stiftungen: insgesamt 75.000 Euro Förderung
  • Aufruf für Kommunen, Kirchengemeinden und Kirchenkreise: insgesamt 100.000 Euro Förderung

 

 

Für Gemeinnützige Vereine, Verbände und Stiftungen

  • verfügbares Budget: insgesamt 75.000 Euro Förderung,
  • Förderfähig: Aktionen, Veranstaltungen, kleinere Anschaffungen, kleinere Baumaßnahmen
  • Förderkonditionen: 500 Euro bis 15.000 Euro Gesamtkosten, 100 % Förderung
  • Weitere Bedingungen & Infos: siehe unten unter „Vereine, Verbände und Stiftungen“

Für Kommunen, Kirchengemeinden und Kirchenkreise

  • verfügbares Budget: insgesamt 100.000 Euro Förderung,
  • Förderfähig: kleinere Anschaffungen, kleinere Baumaßnahmen
  • Förderkonditionen: 2.500 Euro bis 15.000 Euro Gesamtkosten, 90 % Förderung
  • Weitere Bedingungen & Infos: siehe unten unter „Kommunen, Kirchengemeinden und Kirchenkreise

Welche Förderziele soll des Kleinprojekts verfolgen?

Das Kleinprojekt …
ist vereinbar mit den Zielen der RES 2023-2027 „Region gemeinsam gestalten/Region zgromadnje wugótowaś“ und verfolgt die Ziele:

  • Engagement von Akteuren in den ländlichen Orten unterstützen,
  • dem Gemeinwohl dienen und der Entwicklung des sozialen Miteinanders beitragen,
  • lebenslanges Lernen durch außerschulische Bildung fördern,
  • kulturelle Vielfalt und Kunst fördern.

dient den satzungsmäßigen Zwecken des Vereins Lokale Aktionsgruppe Spree-Neiße-Land e.V. Dies geschieht insbesondere durch

  • die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe,
  • die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der
    Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes,
  • die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens,
  • die Förderung der Heimatpflege und der Heimatkunde.

Vereine, Verbände und Stiftungen

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Kleinprojektträger*in muss gemeinnützig sein
  • Kleinprojektträger*in muss in der LEADER-Region ansässig sein
  • die Umsetzung muss im ländlichen Raum der LEADER-Region erfolgen
  • maximal ein Antrag pro Kleinprojektträger*in

Was kann gefördert werden?

Kleine investive und nicht-investiver Projekte:

  • Erwerb von Materialien, Technik und Ausstattungen (unbeweglich oder beweglich) für Vereinsräume oder die der Umsetzung des Vereinszweckes dient
  • Beschaffung von Baumaterialien und Beauftragung von Bauleistungen
  • Aufwertung von öffentlich zugänglichen Hof-, Garten- und Grünflächen durch (garten-)bauliche Maßnahmen und Pflanzungen von regionaltypischen Gehölzen
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Veranstaltungen (Kultur, Kunst, außerschulische Bildung u.a.)
  • Honorarausgaben für nicht-investive Projekte

Kleinprojekte sind als eigenständige, klar abgegrenzte und in sich geschlossene Initiativen gestaltet!

Was ist von der Förderung ausgeschlossen?

  • Vorhaben, die bereits begonnen wurden
  • Catering, Bewirtung
  • Personalkosten von festangestellten Mitarbeitern
  • gebrauchte Gegenstände (außer historische Maschinen/Technik)
  • Unterhaltung (z.B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert / ohne erkennbare Charakter eines Kleinprojektes)
  • laufender Betrieb (z.B. Gebäudenebenkosten)
  • Neubau von Gebäuden
  • Kauf von Tieren, einjährigen Pflanzen
  • Kauf von Grundstücken

Was sind die Förderkonditionen für Kleinprojektträger*in?

  • förderfähige Gesamtkosten von 500 € bis maximal 15.000 € (brutto)
  • Förderung von 100 % der förderfähigen Gesamtkosten
  • kein Vorsteuerabzug, da die LAG der Antragsteller ist

Welche „Nebenbestimmung“ gelten für Förderung der Kleinprojekte?

  • Für die Umsetzung des Kleinprojektes sind für
    A: Investitionskosten und B: Honorarkosten maximal jeweils 3 Positionen zulässig.
    (siehe Anlage 1: Kosten- und Finanzierungsplan Regionalbudget 2026 - Vereine)
  • Der jeweilige Kleinprojektträger*in trägt für die Zweckbindungszeit (5 Jahre nach Abrechnung des Kleinprojektes) die Verantwortung für die Anschaffungen/Leistungen und deren Werthaltigkeit. Bei vorzeitigem Verschleiß oder Verlust vor Ablauf der Zweckbindungsfrist ist durch den Kleinprojektträger oder die Kleinprojektträgerin auf eigene Kosten Ersatz zu beschaffen.
  • Für Leistungen, die der Kleinprojektträger beziehungsweise die Kleinprojektträgerin von Dritten erbringen lässt (einschließlich Materialbeschaffungen) gelten die jeweiligen Vergabebestimmungen entsprechend dem Status des Kleinprojektträgers oder der Kleinprojektträgerin.
  • Es sind keine Ausnahmen von der Fördergebietskulisse ländlicher Raum zulässig.

Wie erfolgt die Auswahl der Kleinprojekte

Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt in einem transparenten und qualitätsorientierten Verfahren.
Die LAG Spree-Neiße-Land bewertet die Projektvorschläge nach festgelegten Kriterien und stellt daraus den Aktionsplan 2026 zusammen.

Wie können Sie eine Kleinprojekte für das Regionalbudget einreichen?

  1. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen herunter, einschließlich des Projektantrages und Kosten- und Finanzierungsplans.
  2. Füllen Sie den Projektantrag sorgfältig aus und beachten Sie die Hinweise.
  3. Senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten Projektantrag mit Kosten- und Finanzierungsplan plus weiterer Anlagen bis zum 13. März 2026 (23:59 Uhr) digital an die Geschäftsstelle der LAG Spree-Neiße-Land e.V. unter folgende Adresse: info@spree-neisse-land.de
    (Achtung: der Projektantrag muss unterschrieben sein!)

Kommunen, Kirchengemeinden und Kirchenkreise

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Kleinprojektträger*in muss in der LEADER-Region ansässig sein
  • die Umsetzung des Kleinprojektes muss im ländlichen Raum der LEADER-Region erfolgen
  • maximal ein Antrag pro Ortsteil und Objekt

Was kann gefördert werden?

Kleine investive Projekte:

  • Erwerb von Technik und Ausstattungen (unbeweglich oder beweglich) für Vereinsräume/Dorfgemeinschaftshäuser oder Treffpunkte der Bevölkerung
  • Beschaffung von Baumaterialien und Beauftragung von Bauleistungen
  • Aufwertung von öffentlich zugänglichen Hof-, Garten- und Grünflächen durch (garten-)bauliche Maßnahmen und Pflanzungen von regionaltypischen Gehölzen

Kleinprojekte sind als eigenständige, klar abgegrenzte und in sich geschlossene Initiativen gestaltet!

Was ist von der Förderung ausgeschlossen?

  • Vorhaben, die bereits begonnen wurden
  • Catering, Bewirtung
  • Personalkosten von festangestellten Mitarbeitern
  • Honorarausgaben (für nicht-investive Projekte)
  • gebrauchte Gegenstände (außer historische Maschinen/Technik)
  • Unterhaltung (z.B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert / ohne erkennbaren Charakter eines Kleinprojektes)
  • laufender Betrieb (z.B. Gebäudenebenkosten)
  • Neubau von Gebäuden
  • Kauf von Tieren, einjährigen Pflanzen
  • Kauf von Grundstücken

Was sind die Förderkonditionen für Kleinprojektträger*in?

  • förderfähige Gesamtkosten von 2.500 € bis maximal 15.000 € (brutto)
  • Förderung von 90 % der förderfähigen Gesamtkosten
  • Eigenanteil von 10 %; in Form von baren Eigenmitteln bzw. Eigenleistungen, bewertet mit max. 15 €/Std. (Ehrenamt)
  • kein Vorsteuerabzug, da LAG ist Antragsteller

Welche „Nebenbestimmung“ gelten für Förderung der Kleinprojekte?

  • Für die Umsetzung des Kleinprojektes sind für
    A: Investitionskosten maximal 3 Positionen zulässig.
    (siehe Anlage 1: Kosten- und Finanzierungsplan Regionalbudget 2026 - Kommune-Kirche)
  • Der jeweilige Kleinprojektträger*in trägt für die Zweckbindungszeit (5 Jahre nach Abrechnung des Kleinprojektes) die Verantwortung für die Anschaffungen/Leistungen und deren Werthaltigkeit. Bei vorzeitigem Verschleiß oder Verlust vor Ablauf der Zweckbindungsfrist ist durch den Kleinprojektträger oder die Kleinprojektträgerin auf eigene Kosten Ersatz zu beschaffen.
  • Für Leistungen, die der Kleinprojektträger beziehungsweise die Kleinprojektträgerin von Dritten erbringen lässt (einschließlich Materialbeschaffungen) gelten die jeweiligen Vergabebestimmungen entsprechend dem Status des Kleinprojektträgers oder der Kleinprojektträgerin.
  • Es sind keine Ausnahmen von der Fördergebietskulisse ländlicher Raum zulässig.

Wie erfolgt die Auswahl der Kleinprojekte

Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt in einem transparenten und qualitätsorientierten Verfahren.
Die LAG Spree-Neiße-Land bewertet die Projektvorschläge nach festgelegten Kriterien und stellt daraus den Aktionsplan 2026 zusammen.

Wie können Sie eine Kleinprojekte für das Regionalbudget einreichen?

  1. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen herunter, einschließlich des Projektantrages und Kosten- und Finanzierungsplans.
  2. Füllen Sie den Projektantrag sorgfältig aus und beachten Sie die Hinweise.
  3. Senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten Projektantrag mit Kosten- und Finanzierungsplan plus weiterer Anlagen bis zum 13. März 2026 (23:59 Uhr) digital an die Geschäftsstelle der LAG Spree-Neiße-Land e.V. unter folgende Adresse: info@spree-neisse-land.de
    (Achtung: der Projektantrag muss unterschrieben sein!)

Veranstalter und Kontakt

Das Regionalbudget 2026 "Miteinander mehr schaffen" wird von der Lokalen Aktionsgruppe Spree-Neiße-Land e.V.  veranstaltet.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen!

Ansprechpartnerin: Katrin Lohmann und Manuela Tilch

Schreiben sie uns oder rufen sie uns an:
E-Mail: info@spree-neisse-land.de
Telefon: 03562 693317 oder 693318

Lokale Aktionsgruppe Spree-Neiße-Land e.V.
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

Web: www.spree-neisse-land.de

Förderhinweis

Dieses Projekt dient der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie 2023-2027 "Region gemeinsam gestalten/Region zgromadnje wugótowaś" der Lokalen Aktionsgruppe Spree-Neiße-Land e.V.

Das Regionalbudget 2026 "Miteinander mehr schaffen" wird aus EU-Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)  und Landesmitteln finanziert.