Antragsverfahren procedura póžedanja

Ablauf der Antragsstellung wótběg stajanje póžedanjow

Zur Förderung von LEADER-Projekten ist ein Antrag in mehreren Schritten notwendig.

Idee der Projektträger bzw. Entwicklung durch die LAG und das Regionalmanagement.

Erarbeitung des Maßnahmenblattes mit dem Regionalmanagement bzw. Einreichung des ausgefüllten Maßnahmenblattes bei der LAG zum Stichtag

Prüfung der Maßnahmenblätter durch das Regionalmanagement

Vorlage der Maßnahmeblätter im Regionalbeirat zur Erörterung und Empfehlung

Vorlage im Vorstand zur Beratung und Beschlussfassung der Projekte und der Rang- und Reihenfolge der Projektliste (Rangfolgenbildung) und Stellungnahme

Information des Projektträgers über das Bewertungsergebnis, sowie Übermittlung der Beschlussfassung und der Projektliste an die Bewilligungsbehörde und das Ministerium.

Antrag des Projektträgers bei der Bewilligungsbehörde


Antragsformular LEADER (Fördermittelantrag)

 

Bewilligungsbehörde:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Referat F2 – Bewilligung Abteilung F - Förderung
Karl-Marx-Str. 21
15926 Luckau

Stichtage póstajone dny

Die LAG ist verpflichtet, Stichtage für die Einreichung der Maßnahmenblätter selbst zu bestimmen, um Ranglisten aus der Bewertung der eingereichten Maßnahmen zu erstellen.


Bis zu den Stichtagen 30. Mai und 30. November jeden Jahres können neue Projekte für eine LEADER-Förderung bei der LAG Spree-Neiße-Land e.V. eingereicht werden.

Wichtiger Hinweis: Die Möglichkeit auf LEADER-Fördermittel wird es erst mit dem Start der  neuen EU-Förderperiode  gegeben sein. Dies ist frühstens Mitte 2023.


Ergebnisse der vorangegangenen Projektauswahlverfahren wuslědki zachadnego wuběranja projektow