Mit der zum 01. Januar 2022 beginnt die neue Antragsrunde für GAK-Anträge (Richtlinienpunkt E).
Förderschwerpunkte (Teil E der LEADER-Richtlinie):
- Projekte von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
- Vorhaben zur Schaffung von Einrichtungen für Basisdienstleistungen
- Fördervorhaben zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur außerhalb des Siedlungsbereichs
- Vorhaben der Dorfentwicklung (private und öffentliche Dorferneuerung)
Verfahren für GAK-Anträge
Die Antragstellerinnen und Antragsteller können ihre Anträge vom 01. Januar bis zum 31. März 2022 (Posteingangsstempel) direkt beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Luckau stellen.
Die Anforderungen und das Verfahren läuft analog dem Jahr 2021. Damit gibt es keine wesentlichen Neuerungen. Die Antragstellerin und der Antragsteller haben bereits mit der ersten Abgabe des Antrages die Mindestanforderung zu erüllen. Dazu zählen die Baugenehmigung inkl. weiterer Genehmigungen beispielsweise Denkmalschutz, die Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) bzw. vergleichbare Kostenangebote und der Nachweis der Gesamtfinanzierung. Ebenso ist die Stellungnahme von der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Spree-Neiße-Land e.V. ein Muss. Alle Mindestanforderungen zur Vollständigkeit sind unter Nummer 6 des Antragsformulars nachzulesen. Wenn der Antrag die Mindestanforderungen nicht erfüllt, lehnt das LELF konsequent den Antrag ab.
Aufgrund der hohen Nachfrage der GAK-Mittel findet zukünftig ein Projektauswahlverfahren nach landesweit einheitlichen Projektauswahlkriterien statt.
Projektauswahlverfahren
In das Projektauswahlverfahren werden nur Anträge einbezogen, die die Mindestanforderungen zur Vollständigkeit erfüllen. Die Mitarbeiter*innen vom LELF bewerten die vollständigen, fristgerecht eingereichten Anträge nach eigenen Auswahlkriterien des MLUK mit einer Punktzahl. Danach wird die Punktzahl mit einem festgelegten Faktor multipliziert, der der Einstufung der LAG entspricht. Damit ergibt sich eine Gesamtpunktzahl. Über die Gesamtpunktzahl wird eine Rangfolge über alle GAK-Vorhaben in Brandenburg ermittelt. Die Vorhaben mit höchsten Punktzahlen werden nach der sich ergebenden Rangfolge – unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – für die Förderung ausgewählt.
Also bitte vergessen Sie nicht rechtzeitig die Stellungnahme bei der LAG Spree-Neiße-Land e.V. einzuholen.
Stellungnahme der LAG
Die Stellungnahme der LAG enthält zukünftig neben einer Einschätzung auch eine Priorität.
Die LAG Spree-Neiße-Land e.V. beabsichtigt die Prioritäten anhand von Kriterien festzulegen. Die Kriterien sind aus der RES abgeleitet. Sie beziehen sich auf den jeweiligen Fördergegenstand zum Beispiel ländlicher Wegebau, Grundversorgung. Die Mitglieder der LAG haben die Kriterien beschlossen. Die Stellungnahme wird Ihnen fortlaufend und zeitnah auf Antrag bei der LAG Spree-Neiße-Land e.V. ausgestellt.
Für das aktuell laufende GAK-Antragsverfahren bis zum 31. März 2022 reichen Sie also frühzeitig Ihr Vorhaben beim Regionalmanagement ein. Sie können dazu das Antragsformular für GAK-Vorhaben nutzen bzw. das Maßnahmeblatt der LEADER-Region.
Weitere Informationen zur GAK Förderung
- Kriterien der LAG – Prioritaeten GAK Förderung
- Regionale Entwicklungsstrategie (Handlungsfelder der RES)
- Maßnahmeblatt September 2021 (word-Dokument)
- Antragsformular für GAK-Projekte (word-Dokument) ! NEU – Dezember 2021
- landesweiten Auswahlkriterien für GAK-Projekte (Kriterien des MLUK)
- https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/laendliche-entwicklung/foerderung-leader/
- Pressemeldung des MLUK am 15. Dezember 2021 (externer Link)