Übergang in die neue Förderperiode

Nach der Mitteilung der ELER-Verwaltungbehörde in Brandenburg hat die EU-Kommission jetzt einen Entwurf einer Übergangsverordnung bis zum Start der neuen Förderperiode vorgelegt. Der laufende Förderperiode wird demnach um mindestens ein Jahr, möglicherweise auch um zwei Jahre verlängert.

Die Presseinformation zur Übergangsregelung und zum Stand der Vorbereitungen der Förderperiode ab 2021 finden Sie auf den den Internetseiten der ELER-Verwaltungsbehörde: https://eler.brandenburg.de/eler/de/presse (externer LINK)