Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft hat die Richtlinie LEADER hinsichtlich der veränderten Fördermöglichkeiten der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) angepasst. Die neue Richtlinie trat zum 1. Oktober 2018 in Kraft.
Mit der Neufassung erhalten Projektträger einen vereinfachten Zugang zu den Förderangeboten der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Förderfähig sind insbesondere Vorhaben zur Verbesserung der Daseinsvorsorge (Grundversorgung) und der ländlichen Infrastruktur.
LEADER als EU-Programm zur Beteiligung der Regionen an den Entwicklungsprozessen bleibt der strategische Ansatz der ländlichen Entwicklung. Dabei ist die Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategien der Lokalen Aktionsgruppen mit ihren Schwerpunktsetzungen auch weiterhin die Grundlage für die Förderung.
Weitere Informationen und die neue Richtlinie finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums.