Neue LEADER Richtlinie

Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft hat die Richtlinie LEADER hinsichtlich der veränderten Fördermöglichkeiten der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) angepasst. Ebenso wurden Änderungen der EU- und landesrechtlichen Bedingungen in der Richtlinie vom 18. Juli 2017 berücksichtig.

Eine wesentliche Änderung ist, dass der Kreis der potentiellen Zuwendungsempfänger in den Bereichen “Grundversorgung” und “öffentliche Freizeit- und Tourismusinfrastruktur” auf gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts (zum Beispiel gGmbH, gUG) ausgeweitet wurde. Der Richtlinienpunkt “Kleinstunternehmen der Grundversorgung” gemäß GAK-Rahmenplan wurde neu aufgenommen. Zukünftig können auch Kleinst- und Kleinunternehmen bei Bauvorhaben in Gewerbegebieten im Rahmen der Unterstützung der regionalen Wirtschaft eine LEADER-Förderung erhalten.

Im Zuge dieser Richtlinienänderung wurden verschiedene Förderausschlüsse klargestellt. Der Bau von Gebäuden  zum Zwecke der Vermietung/Verpachtung für Gewerbe und Wohnen oder der Bau von Hallen-, Sport-, Thermal-, Sauna- und Erlebnisbädern ist nicht zuwendungsfähig.

LEADER-Richtlinie vom 18. Juli 2017