Antragsmöglichkeit für ländlichen Wegebau und Dorferneuerung

Gegenwärtig können kommunale Anträge für den ländlichen Wegebau (D.1.5) eingereicht werden. Private und juristische Personen des privaten Rechts  können Fördermittel beantragen, wenn Kommunen, Landkreis, Stiftungen etc. die nationale Kofinanzierung  (in Höhe von 25% der Fördermittelsumme) übernehmen.

Für die private Dorferneuerung (Hüllensanierung D.1.1) stehen jetzt für das Jahr 2011 einige Fördermittel bereit.

Die Anträge für den ländlichen Wegebau und die Dorferneuerung sind vollständig bis zum Stichtag  31.05.2011 beim Landesamt einzureichen.

Bitte unbedingt beachten: Die privaten und kommunalen ILE-/LEADER-Maßnahmen müssen im Vorfeld bei der LAG  zur Bewertung und Vortierung eingereicht werden.

Weitere Informationen sind unter Aktuelles beim Ministerium für Infrastuktur und Landwirtschaft zu finden.