Aktuelle Hinweise zur Richtlinie

Anträge von natürlichen Personen und juristischen Personen des privaten Rechts zur Förderung in den Bereichen

  • Erhaltung ortsbildprägender/ortbidtypischer Gebäude und baulicher Anlgen (D.1.1)
  • Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung (D.1.2)
  • Vorhaben junger Familien zum Erhalt ländlicher Bausubstanz für Wohnzwecke (D.1.3)
    Infrastrukturmaßnahmen im ländlichen Siedlungsbereich und Rückbau von nicht mehr genutzten baulichen
    Anlagen (D.1.4)
  • Investitionen zur Entwciklung von Vorhaben mit hohem Kultur- und Naturwert (E.1.1)

haben gegenwärtig keine Aussicht, Fördermittel bewilligt zu bekommen, da keine Haushaltsmittel für diese Bereiche 2011 bereitgestellt werden können. Eine Antragstellung ist möglich, wenn die nationale Kofinanzierungsmittel für ELER durch juristische Personen des öffentlichen Rechts (Kommunen, Landkreise, Stiftungen etc.) übernommen wird.

Das Gleiche gilt für alle möglichen Zuwendungsempfänger  der Richtlinie im Bereich

  • Verbesserung der ländlichen Infrastruktur (D.1.5)

Dies gilt bis auf Widerruf.

Weitere Informationen und aktuelle Hinweise können unter MIL eingesehen werden.

Wichtiger Hinweis zur Richtlinie ILE / LEADER:

Anträge von natürlichen Personen und juristischen Personen des privaten Rechts zur Förderung in den Bereichen D.1.1 bis D.1.4 und E.1.1 haben gegenwärtig keine Aussicht, Fördermittel bewilligt zu bekommen, da keine Haushaltsmittel für diese Bereiche 2011 bereitgestellt werden können. Das Gleiche gilt für alle möglichen Zuwendungsempfänger gem. D.1.5 der Richtlinie.

Dies gilt bis auf Widerruf.