Antragsverfahren
zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) und LEADER … Ablauf der Antragsstellung
ILE-Anträge müssen bis spätestens 15.01. des Jahres vollständig bei der Bewilligungsbehörde vorliegen, um im laufenden Jahr berücksichtigt zu werden. LEADER-Vorhaben können jederzeit eingereicht werden.
- Schritt:
Idee des Projektträgers - Schritt:
Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement (RM) - Schritt:
Erarbeitung des Maßnahmeblattes mit dem RM bzw. Einreichung des ausgefüllten Maßnahmeblattes beim RM - Schritt:
Vorlage des Maßnahmeblattes im Regionalbeirat zur Empfehlung sowie im Vorstand zur Zustimmung - Schritt:
Erstellung des formgerechten Antrages durch den Maßnahmeträger (und Einreichung einer Kopie des Antrages mit Anlagen beim RM) - Schritt:
Einreichung des Antrages bei der Bewilligungsbehörde (LELF Luckau) - Schritt:
Bearbeitung und Prüfvermerk durch die Bewilligungsbehörde (Bewilligung oder Ablehnung des Antrages) - Schritt:
Umsetzung des Projektes/der Maßnahme durch den Maßnahmeträger (und Begleitung durch das RM) - Schritt:
Abrechnung/Evaluation der Maßnahme durch den Maßnahmeträger
