Antragsverfahren

zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) und LEADER … Ablauf der Antragsstellung

ILE-Anträge müssen bis spätestens 15.01. des Jahres vollständig bei der Bewilligungsbehörde vorliegen, um im laufenden Jahr berücksichtigt zu werden. LEADER-Vorhaben können jederzeit eingereicht werden.


  1. Schritt:
    Idee des Projektträgers
  2. Schritt:
    Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement (RM)
  3. Schritt:
    Erarbeitung des Maßnahmeblattes mit dem RM bzw. Einreichung des ausgefüllten Maßnahmeblattes beim RM
  4. Schritt:
    Vorlage des Maßnahmeblattes im Regionalbeirat zur Empfehlung sowie im Vorstand zur Zustimmung
  5. Schritt:
    Erstellung des formgerechten Antrages durch den Maßnahmeträger (und Einreichung einer Kopie des Antrages mit Anlagen beim RM)
  6. Schritt:
    Einreichung des Antrages bei der Bewilligungsbehörde (LELF Luckau)
  7. Schritt:
    Bearbeitung und Prüfvermerk durch die Bewilligungsbehörde (Bewilligung oder Ablehnung des Antrages)
  8. Schritt:
    Umsetzung des Projektes/der Maßnahme durch den Maßnahmeträger (und Begleitung durch das RM)
  9. Schritt:
    Abrechnung/Evaluation der Maßnahme durch den Maßnahmeträger

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