Der Stichtag 30. Januar entfällt!

Die LAG ist in der Förderperiode verpflichtet, Antragsfristen selbst zu bestimmen, um Ranglisten aus der Bewertung der eingereichten Maßnahmen für die Weiterreichung an die Bewilligungsbehörde zu erstellen.

Die erste Antragsfrist ist laut Regionaler Entwicklungsstrategie Spree-Neiße-Land der 30. Januar 2015. Da bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Fördervoraussetzungen durch das Land Brandenburg geschaffen worden sind, wird der Termin nicht angewendet.